Musiker unserer Tage mögen die oben gestellte Frage mit hochgezogenen Augenbrauen quittieren. Ist doch klar – Generalvorzeichnung gilt immer und für alle Oktavlagen, es sei denn sie wird durch Auflösungszeichen aufgehoben. Ein im Takt gesetztes Vorzeichen gilt genau für diese Note und für den ganzen Takt – nicht länger und nicht kürzer. Aber das war nicht immer so.

Zu Johann Sebastian Bachs Zeiten etwa galten andere Regeln. Generalvorzeichnung wurde zwar genauso gehandhabt wie in der heutigen Zeit, das im Takt gesetzte Vorzeichen galt jedoch nur für diese eine Note. Sollte die gleiche Note später im Takt noch einmal vorkommen, so musste das Vorzeichen erneut gesetzt werden, wenn es weiter gültig sein sollte.

In Bachs Invention Nr. 5 Es-dur sieht die zweite Hälfte von Takt 4, linke Hand, in der aktuellen Henle-Edition (HN 64) folgendermaßen aus (zu lesen im Bassschlüssel):

In Bachs Autograph stehen hingegen statt des einen Auflösungszeichens für die Note a gleich drei Auflösungszeichen:

Auch der umgekehrte Fall ist aufschlussreich. Wo die moderne Edition ein einmal gesetztes Vorzeichen wieder auflösen muss, sollte es nicht für den ganzen Takt gelten, braucht Bach keinerlei Vorzeichen zu notieren.

In T. 3 der 11. Invention g-moll steht in der 1. Zählzeit fis, in der 3. Zählzeit f. Henle notiert diesen Takt folgendermaßen (wiederum gilt Bassschlüssel):

Bei Bach steht hingegen:

Ein Herausgeber muss also die alten Vorzeichenregeln kennen und Übersetzungsarbeit leisten, wenn er die Orthographie Bachs in moderne Schreibweise übertragen möchte.

Wie so oft bei Übersetzungsvorhaben gibt es auch in unserem Fall fast unvermeidliche Unschärfen. Der Ausgangstext der Notation Bachs ist nämlich leider nicht immer eindeutig, was den Herausgeber vor die Frage stellt, was eigentlich gemeint ist und für welche der möglichen Lösungen er sich im „übersetzten“ – also edierten – Text entscheiden soll. Hierzu ein prominentes Beispiel, das vielen Musikern geläufig sein dürfte.

In der Flötensonate h-moll BWV 1030, II. Satz, notiert Bach in der Solostimme in T. 6 viermal ein Kreuz zur Note g2, es ist also jeweils gis2 zu spielen. Zur drittletzten Note steht kein Vorzeichen – auf dem Hintergrund der alten Vorzeichennotation ist also offenbar g2 gemeint.

Ähnlich in T. 13: Zu Taktbeginn steht ein Kreuz, das aus der Note g2 ein gis2 macht (auch für die folgenden Tonwiederholungen gültig). Das Kreuz wird im folgenden Lauf nur einmal wiederholt, was bedeutet, dass die sechste 32stel-Note als g2 und nicht gis22 zu lesen ist.

Warum wirft die Henle-Edition (HN 269) dann an beiden Stellen eine Frage auf?

In den oben zitierten Inventionen gibt es immer wieder Stellen, an denen Bach nicht gemäß der „alten“ Vorzeichenregeln notiert, sondern ein im Takt gesetztes Vorzeichen doch wieder auflöst. In T. 11 der 5. Invention Es-dur, linke Hand, wäre es eigentlich nicht nötig gewesen, das ♭-Vorzeichen zur 7. Note zu setzen:
Das Auflösungszeichen zur 4. Note gilt nach alter Regel nur zu dieser Note – die 7. Note würde auch ohne Vorzeichen as statt a lauten. Bach empfand an dieser Stelle offenbar, dass das Auflösungszeichen doch länger wirksam ist, als dies auf der Grundlage der alten Regeln eigentlich anzunehmen wäre. Um sicherzugehen, dass die 7. Note auch wirklich als as gespielt würde, notierte er also ein ♭-Vorzeichen und näherte sich den modernen Notationsgepflogenheiten somit an.

Diese „Grauzone“ in Bachs Notation hinsichtlich der Geltungsdauer von Vorzeichen lässt so manchen Musiker an T. 6 und 13 aus dem II. Satz der Flötensonate h-moll zweifeln. Empfand Bach auch hier, dass die Vorzeichen für den ganzen Takt gelten? Lauten die fraglichen Noten also gis2? Hätte er, wenn er wirklich g2 statt gis2 gemeint hätte, nicht zur Verdeutlichung Auflösungszeichen gesetzt? Der harmonische Kontext spricht zwar in beiden Fällen eher für g2, doch ist gis2 durchaus denkbar.

Die Frage nach der Haltbarkeit von Vorzeichen ist keineswegs so leicht zu beantworten wie es zunächst schien. Insbesondere die „alte“ Regel zur Setzung von Vorzeichen lässt mitunter Fragen offen, die nicht eindeutig geklärt werden können. Die moderne Notation versucht zwar in dieser Hinsicht Missverständnissen vorzubeugen, gibt aber dennoch selbst Anlass zu Zweifeln (siehe Blog-Beitrag von Peter Jost vom 3.9.2012). Unsere Herausgeber müssen in all diesen Fällen abwägen und Entscheidungen treffen – und wo sich Probleme nicht eindeutig lösen lassen, die möglichen Varianten an die Erfahrung und das Stilempfinden der Musiker weitergeben.

Wie würden Sie entscheiden? Und – kennen Sie ähnliche Fälle?

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6 Antworten auf »Mindestens haltbar bis… Wie lange gilt ein Vorzeichen?«

  1. Prof. A.Pistorius sagt:

    Bach Präl.u.Fuge d-Moll (WTK II): Mordent l.H. Anfang, später auch r.H. ist: “d,c,d” auszuführen, wird aber oft in der Praxis mit cis gespielt.
    Wie ist die Meinung der Henle-Redaktion dazu? Sollte man vielleicht auch in solchen Fällen ein Auflösezeichen, evtl. in Klammern, ergänzen? Leider kommen die meisten Schüler und Studenten beim Einstudieren dieser Stelle gar nicht auf die Idee, überhaupt “c” in Erwägung zu ziehen!

  2. Prof. A.Pistorius sagt:

    Ergänzend zu meinem ersten Beitrag: quasi als Gegenbeispiel ist in der c-Moll Toccata BWV 911 am Anfang nicht vom Mordent “c, b, c” (nach Vorzeichen) , sondern doch von “c, h, c” auszugehen. Also evtl. ein Auflösez. in Klammern zu ergänzen? Letztlich entscheidet im Zweifel der Geschmack, auch die dem Mordent folgenden Noten sind aufschlussreich.

    • Sehr geehrter Herr Prof. Pistorius,

      danke für die beiden Kommentare. Die beiden von Ihnen genannten Stellen sind auch mir schon beim Spielen aufgefallen. Gerade Akzidentien bei Ornamenten sind oft nicht ganz eindeutig. In Musik nach Bach ergänzen wir konsequenter die Vorzeichen zu den Nebennoten, weil dort der Kontext oft eindeutiger vorgibt, welche Nebennoten gemeint sind. Bei Bach und seinen Zeitgenossen sind wir da vorsichtiger. Oft ist mehr als eine Lösung denkbar, und da wollen wir nichts vorgeben, sondern die Entscheidung dem Stilempfinden des Pianisten (oder des Klavierlehrers) überlassen.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Norbert Müllemann

  3. Wolfgang Merkes sagt:

    Selbstverständlichkeiten wurden (und werden) nicht notiert. Unser Problem ist heute, dass wir die Selbstverständlichkeiten früherer Zeiten nicht mehr so kennen. Denn nicht nur Regeln, sondern auch Hörgewohnheiten haben sich verändert. Manchmal stellt sich nicht nur die Frage, wie lange ein notiertes Vorzeichen hält, sondern, wenn man etwas weiter in der Musikgeschichte zurückgeht, wo man als Ausführender sogar nicht notierte, aber gedachte Vorzeichen ergänzen muss…

    Zur Frage von Prof. Pistorius: im WTK II, Praeludium VI in d würde ich den Mordent in der linken Hand auf jeden Fall mit cis spielen, weil das Umfeld eindeutig d-Moll ist, und die untere Nebennote zu d für meine Begriffe selbstverständlich der Leitton cis ist. Das c” in der rechten Hand spricht nicht dagegen, weil es sich dort um eine absteigende Molltonleiter handelt, in der man natürlich keinen Leitton erhöhen muss, weil die Stimme nicht zum Grundton führt, sondern ihn verlässt. Man könnte sogar behaupten, dass der Mordent mit d – cis- d die Tonart d-Moll erst so richtig klarstellt.

  4. Gunthard Müller sagt:

    Sehr geehrter Herr Müllemann,

    danke für diesen interessanten Beitrag.

    In dubio pro auctore. Im Zweifel sollte man so spielen, wie es ein Autograph nach den vom Autor verwendeten Regeln vorsieht.

    Bach verstößt nach meiner Kenntnis fast nie gegen seine eigenen Regeln.
    Ihr oben angeführtes Beispiel für einen solchen Verstoß (“In T. 11 der 5. Invention Es-dur, linke Hand, wäre es eigentlich nicht nötig gewesen, das ♭-Vorzeichen zur 7. Note zu setzen”, ich zitiere) ist leider ein Missverständnis.
    Bach hat hier in Wirklichkeit die Befürchtung, dass der Ausführende aufgrund der Ähnlichkeit der zweiten Sechzehntelgruppe (Noten 5 bis 8) mit der ersten Sechzehntelgruppe (Noten 1 bis 4) in der 7. Note wieder ein a spielen könnte (wie in der 4. Note), also teilt er dem Ausführenden hier ausdrücklich mit, dass er hier wirklich ein as MEINT. Es handelt sich also um eine Warnung an den Ausführenden, dass hier wirklich ein as gespielt werden soll, auch wenn die Sequenz (Noten 5 bis 8) auf den ersten Blick wie eine harmonische Wiederholung der ersten Sequenz (Noten 1 bis 4) erscheint, was sie nicht ist, denn die folgenden Sequenzen (Noten 9ff.) führen nach unten absteigend harmonisch weiter, und diese absteigende Weiterentwicklung beginnt exakt mit dem as von Note 7.

    Ich bin sicher, dass die meisten, die Bachs Notation anzweifeln, seine Intention im Einzelfall missverstehen. Bach notiert äußerst sorgsam und im praktischen Sinne intelligent und hilfreich. Er schreibt für Musiker, nicht (nur) für sich selbst.
    Die Veränderungen, die man in gedruckten Ausgaben an seiner Originalnotation durchgeführt hat, führten meist zu Vereinfachungen, die mehr über die Herausgeber verraten, als diesen lieb sein dürfte.

    Sicher, auch Bach war nicht unfehlbar, aber man sollte offensichtliche Versehen (die wir tacite korrigieren dürfen) nicht verwechseln mit Stellen, in denen ein Autograph eine komplexe Entwicklung ausdrückt, die man keineswegs als “Versehen” auffassen muss.

    Ich lese Bach also immer nach dem Motto “In dubio pro auctore”. Es ist auch eine Frage der realistischen Hermeneutik, denke ich. Keiner von uns sieht wirklich ins musikalische Epizentrum Bachs hinein. Keiner von uns ist Bach, auch wenn jeder von uns natürlich noch viel größer und genialer ist :-)

    Es wäre für mich sehr interessant zu erfahren, wie Sie und andere Kollegen die obige Stelle interpretieren und insgesamt zu meiner Art, Bach zu lesen, stehen?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Gunthard Müller

    • Sehr geehrter Herr Müller,

      herzlichen Dank für Ihre Ausführungen zu diesem Thema. Ich gebe Ihnen absolut Recht: Bach hat nicht etwa versehentlich das b-Vorzeichen ergänzt, sondern indem er das “as” vorwarnt, macht er die harmonische Weichenstellung deutlich. Dennoch wäre, wenn man von der schematischen Gültigkeit der alten Vorzeichenregel ausgeht, ein b-Vorzeichen hier nicht nötig gewesen. Mein Anliegen war allerdings keinesfalls, Bach eine regelwidrige Notation zu unterstellen, sondern zu zeigen, wo die Grenzen der alten Vorzeichenregel liegen. Ihre Anwendung kann Unklarheiten erzeugen, die eine kluge Setzung von Warnvorzeichen nötig macht. Das muss auch Bach so empfunden haben. Zugegeben – auch unsere moderne Regel (Gültigkeit für den ganzen Takt) ist nicht in allen Fällen eindeutig und erfordert immer wieder das “Vorwarnen” von Versetzungszeichen.
      Herzlichen Dank nochmals für ergänzenden Überlegungen,
      mit freundlichen Grüßen,
      Norbert Müllemann

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