Musiker vertrauen auf die blauen Urtextausgaben aus dem Hause Henle. Zu Recht, denn unsere Notenausgaben bieten:
- den unverfälschten, zuverlässig korrekten Notentext
- ein exzellentes, ästhetisch ansprechendes Notenbild
- ein kurzes, in das Musikwerk einführendes Vorwort in deutscher, englischer und französischer Sprache, sowie zu besonders interessanten Stellen im Notentext Fußnoten
- einen „Kritischen Bericht“ in deutscher und englischer (oft auch französischer) Sprache mit vollständigem Quellennachweis, Quellenbewertung, Lesartenverzeichnis inklusive Dokumentation vorgenommener Korrekturen
- optimale musikpraktische Einrichtungen (Wendestellen, Fingersätze) in allen Druckausgaben; Notenlayout in der digitalen „Henle Library App“ außerdem individuell einrichtbar
- Druckausgabe mit extrem hochwertiger und deshalb langlebiger Ausstattung (Umschlag, Papier, Bindung)
Der G. Henle Verlag ist seit seiner Gründung d e r Urtextverlag. Über den Begriff „Urtext“ wird seit seinem Auftreten um die Jahrhundertwende 1900 immer wieder diskutiert. Wir fassen im Folgenden die wesentlichen Aspekte von „Urtext“ zusammen.
Wenn Sie an einer historischen und terminologischen Darlegung des Begriffs interessiert sind, finden Sie hier einen
> ausführlichen Text
zu dieser Thematik.
Der Leitgedanke ist ganz einfach und plausibel: Dem Musiker wird ein Notentext geboten, der einzig und allein dem Willen des Komponisten entspricht. Unverfälscht, also ohne sinnverfälschende Textänderungen des Herausgebers oder Verlags.
Man möchte meinen, das sei eine Selbstverständlichkeit. Doch bis weit in das 20. Jahrhundert hinein wurden vor allem Musikwerke des 18. Jahrhunderts entstellt gedruckt, denn vor allem im Hinblick auf das „Wie“ der Ausführung waren die großen Interpreten ihrer Zeit der festen Überzeugung, die Noten seien unvollständig oder falsch überliefert. Also korrigierten, ergänzten und glätteten sie den Notentext nach eigenem Gutdünken oder in Berufung auf Augen- oder Ohrenzeugenschaft. Sie bedienten sich dazu in der Regel nicht einmal der ursprünglichen Quellen, sondern bearbeiteten häufig die nächstbeste Druckausgabe, die ihrerseits vermutlich bereits vom Original abwich. So verzerrte sich der originale Notentext erheblich, manchmal bis hin zur Unkenntlichkeit.
Um eine Urtextausgabe erstellen zu können, die ihrem Namen gerecht wird, muss ein philologisch geschulter Herausgeber zuerst alle verfälschenden Schichten abtragen, vergleichbar einem Restaurator, der ein im Laufe der Jahrhunderte entstelltes Gemälde wieder in seiner originalen Gestalt zum Vorschein bringen möchte. Dazu bedient sich der Herausgeber der sogenannten Quellenkritik. Sie fragt danach, ob und inwieweit ein überliefertes Dokument (z.B. eine Musikhandschrift oder ein Druck) vom Komponisten autorisiert ist oder nicht. Am stärksten autorisiert ist natürlich die eigene Handschrift des Komponisten, genannt Autograph. Oft genug fehlt jedoch diese originale Handschrift des Komponisten, und selbst wenn sie verfügbar ist, muss immer geprüft werden, ob spätere Quellen (z.B. die Erstausgabe) nicht ebenfalls vom Komponisten autorisiert wurden. Denn während des Veröffentlichungsprozesses greifen Autoren allzu gerne verbessernd ein. „Urtext“ ist deshalb nicht etwa gleichzusetzen mit der Handschrift des Komponisten. (Leider meinen das bis heute noch viele Musiker, wozu freilich auch der unscharfe Terminus selbst beiträgt.)
Sobald man als Urtext-Herausgeber sicher ist, die Spreu der Textzeugen (Quellen) vom Weizen getrennt zu haben, beginnt der zweite, nicht minder mühsame Teil der Arbeit: die Textkritik. Denn jetzt, da man zum „Ursprung“ der Überlieferung vorgedrungen ist, müssen die Primärquellen (= die vom Urheber autorisierten Textzeugen) sorgfältig befragt, also miteinander verglichen werden – Note für Note, Zeichen für Zeichen. Schon allein wegen der Komplexität der musikalischen Schrift überliefern die Quellen den Text erfahrungsgemäß nicht völlig identisch und widerspruchsfrei. In solchen Fällen muss der Urtext-Herausgeber eine Entscheidung treffen: Welche Quelle überliefert die Stelle „korrekt“ (= letztgültiger Autorwillen), was ist „falsch"? Oft genug kann keine eindeutige Klärung erfolgen. Eine gute Urtextausgabe begründet dann die getroffene (gedruckte) Entscheidung – in Form von Bemerkungen im Vorwort, im beigefügten Kritischen Bericht, in Fußnoten oder durch Kennzeichnung innerhalb des Notentextes. So ist es kein Wunder, dass ein Herausgeber viel Geduld, Wissen und Zeit investieren muss, bis er den gültigen Urtext erarbeitet hat. Ausgewiesene Spezialisten mit großer Erfahrung edieren im engen Zusammenspiel mit unserem Lektorat jede einzelne Urtextausgabe.
Urtextausgaben von Henle müssen über den wissenschaftlich abgesicherten Notentext hinaus vor allem auch den Anforderungen der musikalischen Praxis in optimaler Weise dienen. Dazu gehört unserem Verständnis nach neben dem gut lesbaren, schönen Notenstich, der, soweit irgend möglich, auch geeignete Wendestellen berücksichtigt, vor allem auch ein Vorschlag zum Fingersatz und ggf. zum Bogenstrich. Beides versteht sich als subjektiv unterstützende Anregung und Basis für die Aneignung durch den Nutzer. Berühmte Musikpädagogen und Künstler stellen für Henle-Urtextausgaben ihr Wissen und ihre Erfahrung zur Verfügung. Ausgaben für die Besetzung Klavier mit einem Streichinstrument liefern wir grundsätzlich mit zweierlei beigelegten Spielstimmen aus: sowohl mit als auch ohne Einrichtung. Das gesamte Klavierwerk von Johann Sebastian Bach sowie die Klaviersonaten von Beethoven und Mozart bieten wir in separaten Druckausgaben alternativ auch ohne Fingersatz an. Und schließlich kann in der digitalen „Henle Library“ App jeder Fingersatz und Strichbezeichnungen durch einfachen Klick hinzu- oder weggeschaltet werden. Zahlreiche Werke bieten wir in der App mit weiteren Fingersätzen und Strichbezeichnungen berühmter lebender oder historischer Virtuosen an.